Teilnahmebedingungen

Haftung: Bitte teile dem Yogalehrer vor der Yogastunde mit, falls du an einer Krankheit leidest oder gesundheitliche Einschränkungen hast, die einer Teilnahme am Kurs oder einzelnen Übungen entgegenstehen könnten. Bei gesundheitlichen Problemen kläre bitte vorab mit deinem Arzt, ob du am Kurs teilnehmen darfst. Wichtig: Die Teilnahmeerfolgt auf eigene Verantwortung und Gefahr. Die Teilnehmer haften für Schäden, die von ihnen verursacht worden sind. Persönliche Gegenstände und Wertsachen werden von den Teilnehmern auf eigene Verantwortung in den Räumenverstaut. Keine Haftung durch INSAJA für einen etwaigen Verlust.

Stornierungsbedingungen: Solltest du nach erfolgter Bezahlung nicht an einem Angebot teilnehmen können, ist der Rücktritt bis eine Woche vor Beginn kostenfrei möglich. Bei einer späteren Abmeldung werden 50 % des Betrags fällig. Der Rücktritt hat fristgerecht und schriftlich (per E-Mail oder per Post) einzugehen. Ein Anspruch auf Rückzahlung bei verspätetem Rücktritt oder Nichtteilnahme besteht nicht. Solltest du aus gesundheitlichen Gründen nicht teilnehmen können, besteht (gegen Vorlage eines ärztlichen Attestes) die Möglichkeit, einer Gutschrift des Betrags, um an einem Folgeangebot teilzunehmen oder die Möglichkeit die Teilnahme an eine dritte Person zu übertragen.

Versäumte Kursstunden: Pro Teilnehmer können bis zu drei versäumte Kursstunden in anderen Kursen innerhalb des Kursblock nachgeholt werden. Bitte beachte, dass die maximale Teilnehmerzahl der Kurse beschränkt ist. Eine hinreichende Anzahl an Nachholplätzen halten wir in allen Kursen grundsätzlich bereit; ein Anspruch auf die Teilnahme eines Nachholtermins besteht jedoch nicht und kann nur nach Absprache erfolgen. Die Verrechnung versäumter Stunden mit dem Kursbeitrag oder die Anrechnung auf einen späteren Kurs sind nicht möglich.

Änderungen: Wir behalten uns vor, Änderungen im Kursplan, den Tarifen oder beim Lehrpersonal in zu mutbarer Weise vorzunehmen. Eine entsprechende Ankündigung erfolgt zeitnah auf unserer Webseite. Ein Anspruch auf Rückvergütung besteht in diesen Fällen nicht.